Die Stadtwerke Karlsruhe haben jetzt vom Gesundheitsamt Karlsruhe „grünes Licht“ für ihren Maßnahmen-Katalog zur Trinkwasserversorgung bekommen. Als erstes Wasser-versorgungsunternehmen im Zuständigkeitsbereich des Amts – dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe mit rund 30 Wasserwerken – haben die Stadtwerke hiermit den Forderungen der zu Jahresbeginn novellierten Trinkwasserversorgung Rechnung getragen. Diese verlangt einen „Fahrplan“ für das Gesundheitsamt, in dem alle Maßnahmen für den Ernstfall, wie etwa Grenzwert-Überschreitungen beim Trinkwasser oder der Aufbau einer netzunabhängigen Trinkwasserversorgung, detailliert geregelt sind.
„Dank einer stark aufgegliederten und vernetzten Leitungsführung und vier voneinander unabhängigen Wasserwerken garantiert die Karlsruher Trinkwasserversorgung ein hohes Maß an Sicherheit“, betont der technische Geschäftsführer der Stadtwerke, Dr. Karl Roth. Hiervon und auch von der hervorragenden Qualität des Karlsruher Trinkwassers, das zu den besten in ganz Deutschland zählt, profitieren die Bevölkerung der Fächer-stadt und die Einwohner der Umlandgemeinden Rheinstetten, Elchesheim-Illingen, Bietigheim, Würmersheim, Steinmauern und Berghausen, die mit Trinkwasser aus den Karlsruher Wasserwerken versorgt werden. Auch der Zweckverband Albgau hat die Vorzüge des Karlsruher Trinkwassers seit langem erkannt und bezieht das Trinkwasser für sein Versorgungsgebiet von den Stadtwerken Karlsruhe.
Seit mehr als einem Vierteljahrhundert gibt es die Trinkwasser-Verordnung, die die Qualität des Trinkwassers als Lebensmittel definiert. Zweimal wurde sie seit 1975 bereits modifiziert und Anfang 2003 an die geänderten EU-Richtlinien angepasst. „Die wohl wesentlichste Änderung der neuen Verordnung ist, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht mehr nur für den Bereich von der Wassergewinnung bis zur Übergabe in die Hausinstallation gelten, sondern bis an den Zapfhahn des Verbrauchers“, erläutert Dr. Roth. Das stärke den Verbraucherschutz erheblich.