Energiesparen wird ab 1. Februar besonders wichtig, denn dann gilt die neue Energieeinspar-Verordnung EnEV mit strengeren Richtlinien für den Betrieb von Heizungsanlagen und für den Wärmeschutz. So legt die Verordnung fest, dass Gas- und Ölkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, bis Ende 2006 auszutauschen sind. Wenn sie be-stimmte Abgaswerte einhalten, können sie zwei Jahre länger betrieben werden. Die Verordnung hat erstmals die ganzheitliche Bewertung der verschiedenen Primärenergie-träger, der Heizungsanlagentechnik und des baulichen Wärmeschutzes im Blick. So ist es zum Beispiel bei der Altbausanierung dem Bauherrn auferlegt, zum Beispiel nicht nur die Außenwände zu verputzen, sondern für eine geeignete Wärmedämmung zu sorgen.
„Die neue Verordnung lohnt sich nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht“, betont Andreas Barth, der Leiter der Kundenberatung der Stadtwerke Karlsruhe. „Denn mit Wärmedämmverbundsystemen und moderner Haustechnik können im Gebäudebestand immerhin bis zu 50 Prozent Energie eingespart werden“, unter-streicht er. Bei den Investitionen zugunsten der Ressourcen-schonung und Umweltentlastung beteiligen sich die Stadtwerke an den Mehrkosten für zusätzliche Energie-sparmaßnahmen ihrer Kunden durch zahlreiche Förderprogramme: Jüngstes Kind bei den Förderprogrammen ist das Erdgas-Umstellprogramm, bei der Stadtwerke-Kunden für die Umstellung ihrer Heizungsanlage auf Erdgas oder für die Neuinstallation einer Erdgasheizung mindestens 250 Euro bekommen. Zusätzlich gibt es schon seit vielen Jahren einen Zuschuss von mindestens 250 Euro, wenn sich ein Kunde für die energiesparende Erdgas-Brennwerttechnik entscheidet. Den Bau thermischer Solaranlagen fördern die Stadtwerke mit mindestens 1.500 Euro pro Anlage.
Ein Service-Angebot der Stadtwerke ist seit fünf Jahren der Energiespar-Check: Hier nehmen die Energieberater der Kundenberatung Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke und Heizungsanlage des zu überprüfenden Gebäudes unter die Lupe, ermitteln mit Hilfe moderner Computerprogramme den Energieverbrauch und bieten Problemlösungen zur energie-sparenden Sanierung an. Lediglich 25 Euro beträgt die Kostenbeteiligung für den Kunden.
Informationen zur neuen Energieeinspar-Verordnung, zum energiesparenden und umweltschonenden Heizen mit Erdgas, zur Wärmedämmung bei Alt- und Neubauten oder zu den Förderprogrammen der Stadtwerke, sowie von Bund und Land, geben die Energieberaterinnen und Energieberater der Kundenberatung, Kaiserstraße 182. Telefonisch zu erreichen sind sie unter der Telefonnummer 599-55 55. Die neue Energieeinspar-Verordnung wird auch Thema eines Vortragsabends der Kundenberatung Anfang März sein. Hierzu werden die Stadtwerke gesondert einladen.